Das Verzeichnis für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Kanzleien

§ 10b. Auslaufen des Investitionsfreibetrages

§ 10b. Ein Investitionsfreibetrag nach § 10 und nach § 10a kann
nur von Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht
werden, die vor dem 1. Jänner 2001 anfallen.